Die Ausübung der schönen Künste ist vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Die Gewerbeordnung versteht darunter eine eigenschöpferische Tätigkeit in einem Kunstzweig. (Quelle: WKÖ)
Bildende Künstlerin
Die Ausübung der schönen Künste ist vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Die Gewerbeordnung versteht darunter eine eigenschöpferische Tätigkeit in einem Kunstzweig. (Quelle: WKÖ)